Hallo Kerstin,
erst jetzt habe ich Deinen Beitrag hier gelesen, da ich die letzten beiden Tage beruflich unterwegs war und daher nicht hier im Forum.
Es tut mir sehr leid, dass Dein kleiner Sohn am 29.6. plötzlich und unerwartet gestorben ist; es ist sicher gut, dass Du Dich hier im Forum der Elternselbsthilfe gemeldet hast, da es meist nur wenige Stunden dauert, bis sich andere betroffene Eltern melden und Du hier immer mit allem, was Dich jetzt bewegt, was Du auch noch an Fragen hast...hier auf offene Ohren stößt.
Du bist nicht allein!
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Deinen kleinen Sohn bereits vor dem 29.6. in einem kritischen Zustand gefunden, und er kam daraufhin ins Krankenhaus. Dort hat man ihm kein Überwachungsgerät verordnet? Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Ein Überwachungsgerät rettet ein Kind nicht, aber es kann die Eltern zeiteng über einen kritischen Zustand ihres Kindes alarmieren, so dass sie noch eingreifen können und das Kind u.U. dann auch noch gerettet wird. Ich habe dazu einen sehr ausführlichen Beitrag hier im Forum bereits am 1.6. geschrieben; hier noch einmal ein Auszug:
"Auch ein Überwachungsgerät ist kein Garant dafür, dass ein Kind überlebt. Es signalisiert zeitnah durch einen lauten Alarm einen lebensbedrohlichen Zustand des Kindes, die Betreuer (Eltern….) werden so gerufen, können die entsprechenden Maßnahmen - angefangen bei der heftigeren Stimulation bis hin zur Reanimation des Kindes – beginnen, den Rettungsdienst alarmieren und das Kind dann ins Krankenhaus bringen lassen. Aber auch diese Maßnahmen führen nicht zwangsläufig dazu, dass das Kind überlebt. Wenn es stirbt, hat niemand versagt; keiner, der versucht hat, das Kind zu retten, war erfolglos. Es hört sich jetzt vielleicht brutal sachlich an: aber dieses kleine biologische System „Kind“ konnte/wollte….nicht mehr funktionieren, warum auch immer; das genau wissen wir nicht!!!
Ein Kind, das im Vorfeld als mit einem höheren SID-Risiko belastet, eingestuft wird, gehört auch aus der Sicht der GEPS ganz sicher an ein Überwachungsgerät (vergl. Stellungnahmen der GEPS zum Monitoring unter www.geps.de). Dazu zählen aus unserer Sicht auch Kinder, die in eine Familie hineingeboren werden, die ein Risiko haben, das nach der internationalen Forschung und Diskussion bei 4-8fach so hoch liegt als gegenüber einem Kind, das in keine vorbelastete Familie hineingeboren wird. Aus unserer Sicht sollte die Überwachung bei solchen Kindern mindestens so lange durchgeführt werden, bis mindestens das erste Lebensjahr bzw. das Alter des verstorbenen Kindes überschritten worden ist (es sterben auch Kinder nach dem 1.Geburtstag am SID); die Kinder, die einen medizinisch verordneten Monitor mit mind. Herz- und Atemüberwachung+Speicher bekommen, sollten auch in eine Schlafalboruntersuchung und sollten auch eine Ultraschalluntersuchung sämtlicher innerer Organe und ein sehr umfangreiches Stoffwechselscreening bekommen, damit mögliche, sehr seltene Grunderkrankungen ausgeschlossen werden können; die Eltern brauchen einen kompetenten, erfahrenen Ansprechpartner auf medizinischer und technischer Seite, der innerhalb von 24 h erreichbar ist.
Das gleiche gilt für Kinder, die bereits ein ALTE (anscheinend lebensbedrohliches Ereignis, vergl. Stellungnahmen der GEPS unter www.geps.de) überstanden haben."
In welchem Krankenhaus warst Du mit Deinem kleinen Sohn? Wo ist er geboren? Ruf mich doch einfach mal an, telefonisch läßt sich sicher viel mehr und genauer sprechen als hier zu schreiben.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft für die nächsten Wochen, lass Dich aus der Ferne drücken
Ganz liebe Grüße aus Münster
Hildegard Jorch --- Präsidentin der GEPS- Deutschland e.V.
Vorsitzende der GEPS-NRW e.V. |