Shadowangel29

27.06.2009, 18:25 Uhr |
Bericht der pathologische Untersuchung (Sonstiges) |
Hallo!
Eine Frage an alle Betroffenen: Konntet Ihr den Bericht der Pathologie einsehen?
Uns wurde nur wischi waschi irgendwas von dem Kripobeamten an den Kopf geknallt.Danke für Eure Antworten |
Silke0703
28.06.2009, 00:16 Uhr
@ Shadowangel29
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Bericht der pathologische Untersuchung |
» Hallo!
»
» Wir haben sogar eine Kopie von dem Bericht der Pathologie
» bekommen, das waren komplette 25 - 30 Seiten
LG
silke Mit Marcel und Melanie an der Hand und Maria im Herzen |
anja03

Celle, 02.07.2009, 01:37 Uhr
@ Shadowangel29
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Bericht der pathologische Untersuchung |
hallo
wir hatten ein langes gespräch mit dem prof, der unsere tochter obduziert hat,
der hat uns alles erklärt , so viel ich weiß habt ihr akten einsicht bei der kripo , versuch doch nochmal mit dem zuständigen beamten zu reden , es gibt bestimmt die möglich keit die bericte im haus zu lesen , .
Prof Saternus sagte uns damals alerdings das ich aus so einem bericht nicht schlau werden würde wegen den ganzen Fach ausdrücken .....
Aber die Akten einsicht meines engels ist eine aufgabe die ich auch noch bewältigen möchte
cih wünsch euch viel kraft und zufersicht für die nächste zeit
LG Anja |
Manda
Leipzig, 12.07.2009, 15:34 Uhr
@ Shadowangel29
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Bericht der pathologische Untersuchung |
Hallo,
meine kleine süße Tochter verstarb im Mai 2008. Wir haben, nachdem die Untersuchungen abgeschlossen waren Kontakt mit der Staatsanwältin aufgenommen.
Schriftlich haben wir darum gebeten den vollständigen Bericht zu bekommen. Sie meinte, wir sollten ihn nicht lesen, da natürlich sehr nüchtern und hart über dir Kleine geschrieben wurde.
Ein paar Tage später hatten wir den Bericht und haben ihn auch gelesen um Klarheit zu bekommen, auch sollte die Kinderärztin meiner zweiten Tochter den Bericht haben, damit sie weiß, worauf speziell zu achten ist.
Wende dich doch einfach schriftlich an die Zuständigen. Soweit ich weiß, hat jeder das Recht die Berichte zu bekommen, auch wenn es hart ist.
Liebe Grüße, Manda |
Hildegard Jorch

Münster, 13.07.2009, 13:52 Uhr
@ Shadowangel29
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Bericht der pathologische Untersuchung |
der eigentlich rechtlich vorgegebene Weg ist, dass nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Akten der Staatsanwaltsschaft nach einer Obduktion nehmen darf.
Nach der Diagnose "Plötzlicher Säuglingstod" aus der Rechtsmedizin für die Akten der Staatsanwaltschaft sind viele Staatsanwaltschaften mittlerweile bereit, den Obduktionsbericht dem Kinderarzt zuzusenden.
Das Obduktionsprotokoll, das während der Obduktion angefertigt wird, ist der Tätigkeitsbericht während der Obduktion. Es macht wenig Sinn, dieses zu lesen. Der Obduktionsbericht ist die Zusammenfassung über alle Befunde, die man bei der Obduktion erhoben hat. Auch der Obduktionsbericht hat eine Vielzahl medizinischer Fachausdrücke, die man als Laie oft nicht verstehen kann.Daher macht es Sinn, dass der Kinderarzt diesen Bericht bekommt, und man ihn mit dem Kinderarzt dann auch noch einmal im einzelnen besprechen kann. Die meisten Staatsanwaltschaften sind bereit, dem Kinderarzt diesen Bericht zuzuschicken, ohne dasss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
daher versucht doch einmal diesen Weg.
Desweiteren gibt es mittlerweile auch viele Rechtsmediziner, die bereit sind, mit den Eltern die Ergebnisse der Obduktion genauer zu besprechen. Auch das könnt Ihr versuchen. Immerhin ist dies der Arzt, der Euer Kind zuletzt untersucht hat und genau weiß, wovon er spricht und was er gemacht hat.
Wenn Ihr Hilfe dazu braucht, meldet Euch bitte per Mail oder tel. direkt bei mir. Gemeinsam werden wir dann sicher das schaffen, was für Euch am besten ist.
Ganz liebe Grüße und viel Kraft wünscht Euch von ganzem Herzen
Hildegard Jorch --- Präsidentin der GEPS- Deutschland e.V.
Vorsitzende der GEPS-NRW e.V. |
volker

14.08.2009, 03:25 Uhr
@ Shadowangel29
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Bericht der pathologische Untersuchung |
Hallo Shadowangel29,
auch wir haben, als unser Kim verstorben war, einer Untersuchung zugestimmt bzw. diese sogar aktiv gefordert. Als Ergebnis wurde uns von der Kripo telefonisch mitgteilt, dass es sich um SID handelte und die Ermittlungen eingestellt wurden, mehr nicht.
Da wir von Anfmag wissen wollten ob eine Gefahr für Geschwisterkinder besteht, machte ich den Patologen ausfindig. Dieser war zum Gespräch bereit, musste sich sich jedoch erst die Zustimmung der Staatsanwaltschaft einholen.
Nachdem diese Vorlag war er sehr hilfsbereit, hat alle Fragen beantwortet und uns weiterführende Unterlagen zukommen lassen.
Volker |
Schnecke
18.09.2009, 19:12 Uhr
@ volker
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Bericht der pathologische Untersuchung |
Hallo,
wenn ich das hier lese,kann ich mivh nur wundern. Mein Sohn ist auch obduziert worden.
Ich hab am Tag danach ein Gesprächstermin mit dem Arzt gehabt, der ihn untersucht hat und konnte ihm auch viele Fragen stellen, die mir auf der Seele gebrannt haben.
Liebe Grüße |