Tipps für die "Schlußphase"? (Monitoring)
Hallo Silke,
die ärztliche Verordnung für einen Monitor gilt, wenn es keine weiteren Anordnungen gibt (z.B. bis zu x Mon.), bis zu einem Jahr bzw. bis zu drei Monaten nach dem letzten, behandlungsbedürftigen Alarm. Technische Alarme, etwa wegen Überschreitung der Herzfrequenz beim Schreien des Kindes, bei
Blähungen etc.und wegen falsch oder ungünstig applizierter Elektroden, zäh-len nicht dazu, ebenfalls keine, die ausgelöst worden sind, weil sich Elektroden gelöst haben. Und man rät dann, wenn drei Monate kein Alarm mehr erfolgt ist, der einen Arzt interessiert hätte (Herzfrequenzüber- oder Unterschreitung und echte, längere Atemprobleme bei richtig eingestellten Alarmgrenzen), die Ausschaltzeiten für die Überwachung schrittweise zu verlängern, so dass Sie, die Mutter, das Gefühl der Sicherheit bekommen und nicht nach Absetzen des Monitors von einem Tag auf den anderen in den nächsten 10-14 Tagen nachts am Bett Ihres Kleinen sitzen und aufpassen, ob es noch atmet.
Die Frage ist also, welche Alarme hat es in der letzten Zeit noch gegeben?
Wenn Sie das beurteilen können, dass es keine Unregelmäßigkeiten in den oben beschriebenen Weisen mehr gegeben hat, dann sollten Sie damit beginnen, sich
von dem Gerät "abzunabeln"
Wenn es tatsächlich so ist, dass Ihr Kind sich in das Kabel einwickelt, obwohl es auf Beinhöhe aus dem Schlafsäckchen austritt, haben sie ohnehin keine Chance mehr, das zu verhindern, Sie beschwören neue Gefahren herrauf, und dann wird es auch nichts mehr nützen, das Kabel mit Klebestreifen oder Klettbändchen auf der Unterlage zu fixieren.
Wenn Sie mir sagen, welchen Monitor Sie benutzen, kann ich Ihnen vielleicht
Tipps geben, wie Sie technische Störungen im Speicher des Monitors erkennen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Alles Gute für Sie und Ihren kleinen Racker.
Gerd Richter
gesamter Gesprächsfaden:

![in Tabellen-Ansicht öffnen [Board]](img/board_d.gif)
![in Mix-Ansicht öffnen [Mix]](img/mix_d.gif)



