Folgekind nach Sids (Monitoring)
» hallo Nicole,
» bitte ruf mich mal an 0251/862011.
» ich verstehe Deine Kinderärztin nicht, dass Sie Dir die Verordnung nicht
» schreibt, sondern auf das Krankenhaus verweist. Es stimmt zwar nicht, dass
» das Risiko für SID-Nachfolgekinder genauso groß ist, wie für Kinder, die in
» eine Familie hineingeboren werden, in der keine SID-Vorgeschichte vorliegt.
» Die Begründung für eine Nicht-Verordnung ist eine andere: da man stark
» berauchte Babys nicht überwacht, die ein höheres Risiko haben als
» SID-Nachfolgekinder, braucht man SID-Nachfolgekinder auch nicht zu
» überwachen.
» Für uns als GEPS-Vertreter ist das keine Begründung, aber das zählt nicht.
» Es gibt in der Tat seit letztem Jahr eine Veröffentlichung mit
» Leitliniencharakter zum Verordnen von Monitoren, hinter der wir als
» GEPS-Vertreter nicht stehen. Ich möchte hier nicht auf Details eingehen; es
» wird demnächst dazu eine Stellungnahme der GEPS geben.
» Sicher ist es wichtig, einen Arzt zu finden, der hinter Euch steht und der
» sich gleichzeitig im Monitoring auskennt, da die Krankenkasse u.U. ihn auf
» seine Verordnung hin anrufen wird und er dann dazu Position beziehen muss.
» Das hier weiter im Einzelnen auszuführen, führt zu einem sehr langen
» Posting, das ist besser tel. zu besprechen. Dann können wir auch schauen,
» wo Du wohnst und zu welchen Ärzten, Kliniken Du gehen kannst, damit alles
» reibungslos geht.
»
»
» Viele Grüße
»
» Hildegard Jorch
Liebe Hildegard,
diese Begründung mit den berauchten Babys finde ich sehr fragwürdig. Man kann sich nur wundern. Wenn sich liebevoll sorgende Eltern für ihr Baby das medizinisch Beste machen möchten, dass sie dann solche Steine in den Weg gelegt bekommen. Insbesondere darf man die Vorgeschichte dieser Eltern dabei auch niemals vergessen. Was gibt es Schlimmeres, als das eigene Kind zu Grabe zu tragen? Darüber sollten Sie die "Leitlinien-Erfinder" mal Gedanken machen.
Viele Grüße
Nicole
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