Wie und wo kann ich einen Monitor beantragen? (Monitoring)
Hallo,
als Kostenträger für den Monitor ist in der Regel die Krankenkasse zuständig.
Ein Arzt (Kinderarzt, Hausarzt oder Frauenarzt) sollte eine Verordnung dafür
ausstellen, diese Verordnung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht.
Ich würde dieses jetzt zeitnah empfehlen, da es bis zum Geburtstermin nicht
mehr so lange ist.
Bei der Übergabe des Monitors sollte eine gründliche und persönliche Einweisung erfolgen. Für den Notfall sollten die betreunden Personen Säuglingswiederbelebung können, den was nützt der Monitor wenn im Notfall vor Ort keiner helfen kann...
Uns hat auf Nachfrage ein Mitarbeiter des Roten Kreuz die erste Hilfe gezeigt.
Bei weiteren Fragen und Problemen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alles Gute für euch,
liebe Grüße aus Hessen
Manuela Krebs
1. Vorsitzende GEPS Hessen e.V.
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