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Organentnahme (Trauer)

verfasst von Hildegard Jorch(R) E-Mail, Münster, 17.01.2012, 17:43 Uhr

Hallo Tatjana,
erst einmal mein ganz herzliches Beileid für Euch. Wenn Ihr Hilfe braucht (Gestaltung,Regelung der Beerdigung, Umgang mit dem Umfeld, Geschwisterkindern), könnt Ihr Euch auch gern direkt über das Telefon an mich wenden 0251/862011
Nun zu Deiner Frage: Prinzipiell ist das richtig => der Staatsanwalt entscheidet über das weitere Vorgehen mit dem Obduktionsbericht, und es gibt Staatsanwaltschaften, die ihn dann auf Anfrage dem Kinderarzt zukommen lassen. Das macht auch Sinn, denn er enthält so viele Fachausdrücke, dass es gut ist, sie sich von einem Arzt erklären zu lassen. Es ist aber auch möglich, den Obduktionsbericht mit dem Arzt zu besprechen, der die Obduktion durchgeführt hat. Dazu sind die meisten rechtsmedizinischen Institute auch bereit, wenn die Staatsanwaltschaft Ihnen die Erlaubnis dazu ausgesprochen hat und die sie oft sich für ein solches Gespräch selber einholen.

Solltest Du dazu noch Fragen haben, ruf mich auch einfach an. Das läßt sich am Tel. leichter klären.

Viel Kraft in dieser sehr schweren Zeit wünscht Dir von ganzem Herzen

Hildegard Jorch

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Präsidentin der GEPS- Deutschland e.V.
Vorsitzende der GEPS-NRW e.V.

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