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Verordnung Getemed VG 310 (Sonstiges)

verfasst von Linchen(R), 18.01.2011, 15:26 Uhr

» Hallo ihr Lieben,gestern hat uns der Lieferant unseren Pulsoximeter
» gebracht nun ist es so das die Frau meinte uns nur ein älterres Gerät als
» Leihgerät zu überlassen obwohl wir ein Rezept für denn VG 310 haben und das
» steht auf dem Rezept:
» Für Getemed Vita Gard 310 wegen zentralen Apnoen mit SpO2
» Sättigungsabfall
»
» Genau so ein Rezept haben wir für unserren Pari Boy auch bekommen und der
» gehört heute uns.
»
» Die Frau sagte das die DAK nur das Gerät hätte aber das ist keine
» Verordnung zur Miete sondern das Gerät soll in unserrem Besitz übergehen,da
» mein Zwerg auch noch ne cronisch obstruktive Bronchitis hat.Darf sie das
» einfach Entscheiden ohne mit der KV vorher zu sprechen.Unserre KV hat
» bisher immer alles übernohmen.

Also ich denke da musst Du Dich an die DAK wenden und das klären.

Unser Rezept lautet auch so ähnlich und auch wir haben ein Leihgerät. Obwohl es bei uns bald ins dritte Jahr geht will die KK das Gerät weiter leihen und nicht kaufen. Ist mir ja eigentlich egal, der Leihvertrag läuft immer ein Jahr und wenn wir das Gerät weiter brauchen wird es halt nochmal verordnet.
Die Geräte sind halt doch ein klein wenig teurer als ein Pariboy. Von daher kann ich die KK schon verstehen.

Was ich nur nicht verstehe ist, ob ihr jetzt einen Vitaguard 310 bekommen habt oder irgendein anderes Gerät?

Aber letztendlich ist es doch wichtig, dass Ihr ein einwandfrei funktionierendes Gerät bekommen habt, damit Ihr Euren Sohn entsprechend überwachen könnt.

Gruß Linchen

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Verordnung Getemed VG 310 von Monique(R) am 18.01.2011 um 14:56 Uhr (Sonstiges)  [Board] [Mix]
Verordnung Getemed VG 310 von Linchen(R) am 18.01.2011 um 15:26 Uhr
Verordnung Getemed VG 310 von Monique(R) am 18.01.2011 um 17:32 Uhr

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