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Organentnahme (Trauer)

verfasst von Jamila(R) E-Mail, 14.02.2012, 00:10 Uhr

» Mein Sohn Finnley wurde am 11.02.10 geboren und starb nur 13 Tage nach der
» Geburt am plötzlichen Säuglingstod am 24.02.10.
» Wir erfuhren 5 Monate nach dem Tod durch Akteneinsicht, dass meinem Sohn
» die kompletten Organe Herz und Gehirn bei der Obduktion entnommen wurden.



Hallo Silvana,

mir erging es so ähnlich. Mein Sohn wurde auch obduziert (wollte ich auch). Ich besitze medizinische Kenntnisse und habe, ein paar Wochen nach dem Tod meines Kindes, das Obduktionsprotokoll bei der Staatsanwaltschaft angefordert. Zu dem Zeitpunkt war mein Kind, genauso wie deines, auch schon beerdigt gewesen. Die Familie und Freunde, wir alle, haben nach der Freigabe des Leichnams (= nach der Obduktion) ,beim Bestatter, uns nochmals von ihm verabschiedet. Genauso wie ihr, in dem Glauben, das Kind sei "komplett" an uns wieder zurückgegeben worden. Ich habe damit gerechnet, dass Proben zurückbehalten worden waren. Das wäre für mich OK gewesen. Dann lese ich aber "...das Gehirn INSGESAMT in Formalin asserviert". Hilfe! Mein Kind lag "hohl" vor mir als ich mich von ihm verabschiedete! Das Gehirn ist für mich DAS Organ. Das hat mein Kind ausgemacht! Seine Gedanken, sein Wesen darzustellen wurden dadurch möglich (mein Kind war 2 Jahre als es starb). Dann kamen die Gedanken. Ist das Gehirn meines Kindes jetzt Staateigentum? Kann ich es zurückfordern? Wenn nicht, was passiert damit? Ich möchte nicht , dass das Gehirn meines Kindes, wie Müll, einfach beseitigt wird! Ich sah schon Bilder vor mir, wie irgendein Medizin-Student im 1. Semester, den Auftrag bekommt die alten Gläser zu "flutsch"/ entsorgen- im dem Container für medizinisches organisches Abfall. Grausam! Ich traute mich nicht selbst bei der Staatsanwaltschaft anzurufen. Ich wandte mich stattdessen an meinem Bestatter. Für ihn war das auch Neuland. Er hat sich aber ins Zeug gelegt und sich erkundigt und konnte durch Anträge, die Herausgabe des Organs ,nach etwas Wartezeit, ermöglichen. Leider ist die Liege-/Lagerzeit normalerweise ziemlich lang, meistens 1 Jahr. Das entscheidet die Staatsanwaltschaft (die Anfrage, das Organ herauszugenben, um es nachzubestatten, ist für die Staatsanwaltschaft nicht neu. Nur den Bestattern ist es nicht alltäglich). Bei uns ging es schneller und wir konnten unser Sohn das letzte, was noch zu ihm gehört hat,so wie bei euch, nachbestatten. Das hat mich sehr beruhigt. Er ist jetzt "komplett". ICH musste allerdings dafür sorgen! Uns hat keiner gefragt oder aufgeklärt! Das ist das einzige , was mich noch etwas ärgert. Wir werden Opfer festgelegte Vorgänge, wo das Mitgefühl oder Mitspracherecht der Angehörige nicht beachtet wird. Wir Betroffene, sind da ziemlich machtlos, weil wir unwissend unwissend sind. Ich habe nicht das Geld zum Rechtsanwalt zu gehen. Es wird wahrschienlich so bleiben wie es ist...

GEPS-Eltern kann man daher nur den Rat geben aufzupassen und alles genau nachzulesen oder zu erfragen. Jetzt wisst ihr leider Bescheid.

Das, was mich noch beschäftigt, liebe Silvana, ist dein Hilferuf (...schlaflose Nächte). Was können wir für dich tun? Was quäalt dich so? Ich habe, wie schon gesagt, mein Frieden gefunden. Ich konnte verhindern, dass das Organ meines Kindes "entsorgt" wird. Wenn du keine Ruhe finden kannst, solltest du vielleicht Hilfe durch psychotherapeutische Gespräche holen. Entweder proffisionell oder in einer Trauerberatungsstelle in deiner Nähe. Die Freunde und Familie sind leider bei solchen Gesprächsthemen ungeeignet. Sie finden die Gedankengänge absurd und kommen schlechtenfalls mit irgendwelche Trostsprüche, die eigentlich nur noch mehr verletzen.
Ich wünsche dir viel Kraft bei der Suche nach deinem Frieden. Fühl dich gedrückt.

Liebe Grüße Jamila
NRW

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