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Little Joes Oma (Trauer)

verfasst von Little Joe(R), 19.02.2015, 23:15 Uhr

Heute sind es vier Wochen her.
Immer noch stelle ich mir die Frage was gewesen wäre,
wenn wir ihn zum Arzt mitgenommen hätten. Würde er dann noch leben??

Nichts ist mehr so wie es war.
Yvy jetzt ein Fall für die Arge.
Da der kleine am 24.4.2014 geboren wurde und am 22.01.2015 starb ab den 23.01.2015 wurde Elterngeld eingestellt.
Das muss man erst mal wissen.
Innerhalb eines Tages von 100% auf null.
Existenzgrundlage innerhalb von 24 Stunden vernichtet.
Wie soll jemand der um sein Kind trauert das auf die Reihe bekommen??
Ich bin so dankbar das eine Bekannte von Yvy mich darauf aufmerksam machte.
Als ich auf der Elterngeldstelle anrief,war es Montag morgen.

Die Dame machte mich höfflich darauf aufmerksam das meine Tochter sich schon strafbar gemacht hätte.
Es war der 26.01.2015.Dazwischen war das Wochenende.
Ich habe sie gefragt ob sie wüsste was sie da gerade sagte.
Ich antwortete ihr wenn das so ist und irgend etwas nachkommt gehe ich an die Presse.
Der Bescheid über die Einstellung der Zahlung lag am 29.01.2015 vor.
Ich brauchte noch nicht einmal eine Sterbeurkunde dafür.
Fazit ohne Elterngeld keine Krankenversicherung ohne Kind kein Kindergeld Wohngeld stimmt ja dann auch nicht mehr .Es fehlt ja eine Person abgesehen das die Wohnung ja dann auch zu gross ist (Laut Arge muss Sie umziehen) und ohne Kind kein Unterhalt.
Wie soll das eine Mama schaffen die Ihr Kind verloren hat???
Die nach ihrem Kind weint,der egal ist wie die Rechnungen bezahlt werden die nur ganz einfach aus Schmerz besteht???
Barbarisch

Also lies ich mir von meiner Tochter eine Vollmacht erneuern die ich seit Jahren besitze,da meine Tochter an Narkolepsie(Schlafkrankheit) leidet mit 70Prozent schwerbehindert ist und ich Sie ja seit Jahren begleite.
Ich erledigte diese Dinge alle für Sie. Als die Arge mir die Papiere für die Arbeitsagentur vorlegte und meine Tochter innerhalb von zwei Tagen eine vollständige Bewerbung beibringen sollte dachte ich nur die spinnen doch. Ich zog die Krankmeldung meiner Arztin aus der Tasche. Meine Tochter ist bis ende des Monats arbeitsunfähig.

Ab 4.02 bezog meine Tochter ab Februar Leistungen nach SGBII wobei ihr Elterngeld angerechnet wurde obwohl Sie keins mehr bezieht und die Bescheide vorgelegen haben.
Meine Tochter hat sage und schreibe 128,08 zur Verfügung statt 399,00plus die Miete. Der Widerspruch zu diesem Vorgang liegt in Bearbeitung.Sie hat es noch nicht mal gemerkt.
Sie hatte die erste Sitzung bei einem Psychologen zur Verarbeitung ihrer Trauer.
Ich hoffe Sie nimmt es an.

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