GEPS - Gesprächs - Forum

zum Internetauftritt der GEPS-Deutschland e.V.
zur Forums-Ausgangsseite

einloggen | registrieren

Liebe Besucherinnen und Besucher!
Dieses Forum wird von der GEPS-Deutschland e.V. betrieben und finanziert. Die GEPS ist eine Elternselbsthilfeorganisation, die sich nur über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert.
Für Ihre Unterstützung, ob auf finanzielle Art in Form einer Spende oder durch Ihre Mitgliedschaft, sind wir dankbar!
Weitere Informationen über die GEPS und den Plötzlichen Säuglingstod (Plötzlicher Kindstod / SID) finden Sie auf den Internetseiten unter http://www.geps.de.

Wir behalten uns vor, u.a. beleidigende, diskriminierende oder unsachliche Beiträge zu löschen. Falls Sie private Nachrichten dieser Art von anderen Nutzern über das Forum erhalten, teilen Sie uns dies bitte mit.
zurück zur Übersicht
Baum-Ansicht  Tabellen-Ansicht
Anja(R)

21.07.2005,
15:41 Uhr
 

Akteneinsicht (Sonstiges)

Hallo,ich habe meinen Sohn vor 2 Jahren meinen Sohn verloren.Und wie bestimmt jeder weiß,gab es dann ein Ermittlungsverfahren.Ich habe heute mehre Anhaltspunkte dafür, das man mir damals viel verschwiegen hat.Ab wann habe ich Zugang zu den Akten und wie bekomme ich ihn? Ich muß es wissen da meine Tochter jetzt 10 Monate alt ist und ich auch noch mehr Kinder haben möchte.
Kann mir jemand darüber Auskunft geben?

Hildegard Jorch(R)

E-Mail

Münster,
22.07.2005,
01:43 Uhr

@ Anja
 

Akteneinsicht

Hallo Anja,
Einsicht in die Akten bekommen Sie immer über einen Anwalt.
Desweiteren lassen sich manche Staatsanwaltschaften auch darauf ein, die Obduktionsberichte an den behandelnden Kinderarzt zu schicken, der dann auch die medizinischen Fachbegriffe mit den Eltern besprechen kann.
Wenn noch weitere Fragen sind, stehe ich auch tel. als Ansprechpartner zur Verfügung: 0251/862011. Bitte nicht davor zurückschrecken, auf den AB zu sprechen; ich rufe auch zurück. Wir arbeiten alle ehrenamtlich neben Beruf und Familie und haben daher keine Bürozeiten.

Liebe Grüße


Hildegard Jorch

---
Präsidentin der GEPS- Deutschland e.V.
Vorsitzende der GEPS-NRW e.V.

Anja(R)

22.07.2005,
15:41 Uhr

@ Hildegard Jorch
 

Akteneinsicht

Hallo und vielen Dank erst mal! Aber ich habe da noch ein paar Fragen.Kommt die Rechtschutzversicherung für die Anwaltskosten auf?Muß man nicht auch eine gewisse Zeit abwarten bis man als Privatperson Einsicht erhält? Mein Anwalt hatte damals schon länger auf die Akten warten müssen, als das Ermittlungsverfahren lief.Eine bekannte erzählte mir das man erst nach ca.5 Jahren, nach Schließung der Akten, die gesamte Einsicht erst erhalten kann.
Stimmt das oder kann ich die jetzt schon bekommen?Denn ich möchte natürlich auch gerne endlich mal wissen, wer da die Behauptung aufgestellt hat, daß mein Mann kein(e) Kind(er) wollte. So etwas müßte dann doch auch in den Akten stehen.

Gruß Anja

zurück zur Übersicht
Baum-Ansicht  Tabellen-Ansicht
GEPS - Gesprächs - Forum | Kontakt | Impressum
5952 Einträge in 1127 Gesprächsfäden, 1005 registrierte Benutzer, 48 Benutzer online (0 registrierte, 48 Gäste)
Script by Alex  ^