Arme Omaoma Elke, bei all dem bist Du noch so t a p f e r und
gefasst...ich bewundere Dich!!!!!
Mein Gott ich bin mehr als entsetzt über das, was sie Euch dort aus und in Stuttgart zugemutet haben!!! Ja, darf es denn so etwas überhaupt geben? Jedermann, der einen Angehörigen in der Gerichtsmedizin identifizieren muss, wird begleitet, niemand muss da allein hingehen, jedenfalls soweit ich darüber
etwas weiß!!! ...und dann, was Du in Deinen letzten Sätzen zur Situation
in der Gerichtsmedizin beschreibst, ich bekomme es n i c h t fertig, das
hier zu wiederholen...vielmehr frage ich mich, wäre
es nicht möglich, die Verantwortlichen vor den Richter zu holen, damit sie
die Verantwortung für solch ein Vorgehen übernehmen sollten?
Wie sieht es für Dich mit weiteren unterstützenden Maßnahmen als Akte 2013 aus, eine andere Anlaufstelle wüsste ich allerdings auch nicht!
Deine Tochter möchte verständlicherweise nichts unternehmen, Du aber hast soviel berechtigte Wut und einen heiligen Zorn, was Dir die Kraft verleihen könnte, Euer Unglück öffentlich zu machen und Gerechtigkeit für Euch
einzufordern? Es kann - meiner Meinung nach - nicht angehen, dass so eine
Vorgehensweise, wie die Eures Jugendamtes unbeklagt bleibt.
Ich muss noch einmal fragen, ist es nicht möglich, eine schriftliche Begründung für die Inobhutnahme Deines Enkelkindes, sowie die Vorgehensweise dabei vonseiten des Jugendamtes zu bekommen?
Liebe Elke, natürlich weißt Du allein, was gut für Dich ist ich verstehe es vollkommen, dass Du nichts mehr mit den Leuten zu tun haben möchtest!
Ich nehm Dich mal in Gedanken in die Arme und drücke Dich innig zum Trost
Deine Ursula / ullis Mama |