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Bericht der pathologische Untersuchung (Sonstiges)

verfasst von Hildegard Jorch(R) E-Mail, Münster, 13.07.2009, 13:52 Uhr

der eigentlich rechtlich vorgegebene Weg ist, dass nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Akten der Staatsanwaltsschaft nach einer Obduktion nehmen darf.
Nach der Diagnose "Plötzlicher Säuglingstod" aus der Rechtsmedizin für die Akten der Staatsanwaltschaft sind viele Staatsanwaltschaften mittlerweile bereit, den Obduktionsbericht dem Kinderarzt zuzusenden.
Das Obduktionsprotokoll, das während der Obduktion angefertigt wird, ist der Tätigkeitsbericht während der Obduktion. Es macht wenig Sinn, dieses zu lesen. Der Obduktionsbericht ist die Zusammenfassung über alle Befunde, die man bei der Obduktion erhoben hat. Auch der Obduktionsbericht hat eine Vielzahl medizinischer Fachausdrücke, die man als Laie oft nicht verstehen kann.Daher macht es Sinn, dass der Kinderarzt diesen Bericht bekommt, und man ihn mit dem Kinderarzt dann auch noch einmal im einzelnen besprechen kann. Die meisten Staatsanwaltschaften sind bereit, dem Kinderarzt diesen Bericht zuzuschicken, ohne dasss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
daher versucht doch einmal diesen Weg.
Desweiteren gibt es mittlerweile auch viele Rechtsmediziner, die bereit sind, mit den Eltern die Ergebnisse der Obduktion genauer zu besprechen. Auch das könnt Ihr versuchen. Immerhin ist dies der Arzt, der Euer Kind zuletzt untersucht hat und genau weiß, wovon er spricht und was er gemacht hat.

Wenn Ihr Hilfe dazu braucht, meldet Euch bitte per Mail oder tel. direkt bei mir. Gemeinsam werden wir dann sicher das schaffen, was für Euch am besten ist.

Ganz liebe Grüße und viel Kraft wünscht Euch von ganzem Herzen

Hildegard Jorch

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Präsidentin der GEPS- Deutschland e.V.
Vorsitzende der GEPS-NRW e.V.

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Bericht der pathologische Untersuchung von Shadowangel29(R) am 27.06.2009 um 18:25 Uhr (Sonstiges)  [Board] [Mix]
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